Hochzeit

Es ist schön, dass Sie darüber nachdenken, kirchlich zu heiraten. Sie stellen mit einer kirchlichen Trauung Ihre Ehe unter Gottes Segen.
Eine evangelische Trauung ist grundsätzlich nur möglich, wenn ein Partner der evangelischen Kirche angehört. In der evangelischen Kirche ist es auch möglich, nach einer Scheidung wieder kirchlich zu heiraten (siehe unten). 

Anmeldung

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Da Trauungen oft in der Urlaubszeit gewünscht werden, vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für den Traugottesdienst mit ihrer Pfarrerin, ihrem Pfarrer. Wir empfehlen Ihnen, sich etwa ein halbes Jahr vor Ihrem Wunschtermin im Pfarramt zu melden. In einem Traugespräch bereiten wir gemeinsam mit Ihnen die Trauung und den Traugottesdienst vor. Dabei sprechen wir über den Ablauf des Gottesdienstes mit den Liedern, dem Trauspruch, dem gegenseitigen Versprechen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Folgende Informatonen können ihnen bei der Vorbereitung ihrer kirchlichen Trauung behilflich sein:
Unterschiedliche
Texte zur

Genehmigungspflichtige Trauung

Ein frühzeitiges Traugespräch ist v.a. dann wichtig, wenn ein Partner nicht der Kirche angehört oder ein, bzw. beide Partner geschieden ist, bzw. sind. In diesen Fällen muss die Trauung vom Dekan genehmigt werden.

Ökumenische Trauung

Möglich ist auch eine kirchliche Trauung in einer röm.-kath. Kirche unter Beteiligung eines/r ev. Pfarrers/Pfarrerin oder umgekehrt eine kirchliche Trauung in unserer Kirche unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers.

Jubiläumshochzeit

Es gibt immer wieder Ehepaare, die nach 25, 50, 60 oder noch mehr Jahren den Wunsch verspüren, diesen Anlass mit einer gottesdienstlichen Feier in der Kirche zu verbinden. Eine solche Feier gestalten wir gerne mit dem Jubelpaar zusammen. Die Kirchengemeinde verfügt über solche Ereignisse häufig keine verlässlichen Daten. Wünschen Sie einen Gottesdienst anlässlich Ihres Ehejubiläums, kommen Sie bitte auf uns zu.